Wie Sie trotz neuer Einreisebestimmungen und der Verbannung von elektronischem Gerät (Laptop-Verbot auf Flugreisen), den gewohnten Arbeitsplatz nutzen und Ihre sensiblen Daten geschützt bleiben!
Aktuelle Sachverhalte
Einsicht und Kopie Ihrer Daten
Ein wichtiges Detail der drakonischen Maßnahmen zur Durchsuchung von Reisenden in die USA ist von einem US-Gericht bestätigt worden. Grenzbeamte dürfen elektronische Geräte untersuchen und eine Kopie ihrer Daten anlegen, ohne dass für diese Maßnahmen konkrete Verdachtsgründe vorliegen müssen.
Verbot elektronischer Geräte
Geschäftsleute, die auf dem Weg in die USA oder nach Großbritannien sind, werden Ihre Flugstunden erst einmal nicht mehr damit verbringen können, am Computer zu arbeiten, denn diese sind nun verboten. Die neue Regulierung gilt vorerst für Verbindungen von Flughäfen im Nahen Osten und Nordafrika, es bleibt jedoch zu Vermuten, dass Aufgrund der steigende Terror-Gefahr auch ein generelles Verbot eingeführt wird.
Leihgeräte an Board der Fluglinien
Neue Regulierungen erfordern neue Lösungen, so werden auf Flügen(Emirates) in die USA und Großbritannien neuerdings Leihgeräte(Qatar)angeboten. Jedoch mit einer wesentlichen Einschränkung:“Dem Gast wird erlaubt seine persönlichen oder Geschäfts-Daten auf einem USB Stick mitzuführen und am Leihgerät zu verwenden.“ Die Einsicht oder Kopie ihrer Daten durch den Zoll, bleibt daher weiterhin möglich.
Vorsicht beim Öffnen von sensiblen Daten am Fremdgerät!
- Das Gerät könnte möglicherweise (vom Vorgänger) mit Schadsoftware infiziert sein.
- USB Sticks bedeuten ein sehr hohes Risiko und können bereits bei der Auslieferung infiziert sein
- Bei aktivem Schreibcache können Daten am Gerät erhalten bleiben und die Einsicht von Unbefugten bleibt nicht ausgeschlossen