• Ähnlich wie eine Versicherung, verursacht die Risikoabsicherung Kosten für Ihr Unternehmen, deren Nutzen erst bei Eintreten eines Notfalles ersichtlich wird. Doch anders als eine Versicherung bietet eine sorgfältige Disaster Recovery Planung nicht nur eine reine Wiederherstellung der zerstörten Werte. Sie ermöglicht ein schnelles Wiederanlaufen Ihres Betriebs im Katastrophenfall und vermeidet so unabsehbare Ausfallkosten. Cloud Services sind dabei Hochverfügbar und Redundant (auf mehreren Stanodorten) ausgelegt, um maximale Sicherheit mit definierten SLA (Service Level Agreement) zu Gewährleisten

  • Darüber hinaus machen auch Gesetze und Richtlinien das Risikomanagement für kleine Unternehmen unverzichtbar. So das IRÄG (Insolvenzrechtsänderungsgesetz) welches die Geschäftsführung verpflichtet, alle Risiken, die bedrohlich für ein Unternehmen werden könnten, transparent zu machen. Oder Basel lII, Sarbanes-Oxley, IFRS, usw., die dazu geführt haben, dass Risikomanagement als SoftFact in das Kreditrating von Banken, also Ihre Bonität, Einzug gehalten hat. Zusätzlich führt eine schlechte Risikobewertung durch Ihrer Versicherung zu deutlich höheren Versicherungsprämien. Cloud Services helfen Ihnen bei der Umsetzung von Richtlinien und senken das Risiko gegen null!

Gesamtkosten bei einer Cloud-basierenden (DaaS/VDI) Bereitstellung für 100 Arbeitsplätze im Lebenszyklus von 5 Jahren.

Cloud Services

Gesamtkosten einer Vorort VDI Lösung für 100 Arbeitsplätze (skalierbar) im Lebenszyklus von 5 Jahren.

OnPremise (Vorort) VDI

Gesamtkosten einer Traditionellen Vorort Bereitstellung mit 100 Arbeitsplätzen im Lebenszyklus von 5 Jahren.

Traditionell

Cloud Service wirtschaftlich betrachtet

  • Liquiditätsvorteil

    Sie bewahren sich Ihren unternehmerischen Spielraum durch Schonung Ihrer Liquidität.

  • Eigenkapitalschonung

    Sie tätigen Investitionen ohne Eigenkapitaleinsatz und schonen Ihren Kreditrahmen.

  • Positiver Bilanzeffekt

    Bei entsprechender Vertragswahl erfolgt nach nationalen Recht die Aktivierung des Leasinggutes beim Leasinggeber und somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Das wiederum hat positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote und damit auf Ihr Rating (Basel II).

  • Steuervorteil

    Leasingraten sind in aller Regel als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. D.h. die Leasingaufwendungen werden in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht.

  • Planungssicherheit

    Die Leasing-Raten sind über den Vertragszeitraum, auch bei steigenden Zinsen, festgelegt. Damit haben Sie die Möglichkeit einer langfristigen Planung auf einer kalkulierbaren Kostenbasis.

  • „Pay As You Earn“-Effekt & Kostenkongruenz

    Sie verfügen ab der ersten Rate über ein Leasinggut, für dessen Anschaffung – im Gegensatz zum Kauf – jegliche finanziellen Vorleistungen entfallen. Das sogenannte „Pay-as-you-earn“-Prinzip ermöglicht es Ihnen, die Kosten für die Raten des Leasinggutes aus den Erträgen zu finanzieren, die Sie nach und nach damit erwirtschaften.

  • Abtretung des Verwertungsrisikos

    Grundsätzlich entfällt für Sie als Leasingnehmer das Verwertungsrisiko, da nach Ablauf der Leasingzeit das Leasinggut an den Leasinggeber zurückzugeben ist. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Ende der kalkulierten Grundlaufmietzeit die Gerätschaften gegen eine Ablöse käuflich zu erwerben.

Jährliches Potential unserer Lösung zur Senkung des Stromverbrauchs

Jährlicher IKT Stromverbrauch Weltweit (7,27%)

Jährlicher Stromverbrauch Global (TwH)

Rechtlich betrachtet

Sicherheitsstandards, Risikominderung und Konformität

Neben der automatisierten Bereitstellung, wird ihr digitales Büro regelmäßig und automatisiert mit Sicherheitsupdates versorgt. Alle Arbeitsplätze sind selbstverständlich mit Antivirus ausgestattet und befinden sich hinter einer geschützten Firewall inkl. Intrusion Detection sowie einer Ausfallsicheren Internetverbindung – im modernsten Rechenzentrum OÖ.

Ihre verwalteten Arbeitsplätze, wie Sie auch in Großbetrieben zum Einsatz kommen, werden regelmäßig auf Konformität zur Sicherheit, Stabilität und Leistung geprüft sowie ggf. einer Korrektur unterzogen. Diese Maßnahmen sorgen für ein effizientes und optimiertes Ökosystem, die sofortige Reaktionen auf mögliche Bedrohungen ermöglichen und für angemessene Stabilität sorgen.

Bleiben Sie auch im Ausland geschützt!

Führen Sie personenbezogene oder Geschäftskritische Daten auf Auslandsreisen mit sich, erhöht sich das Risiko von Verlust oder Einsicht unbefugter. So werden von Grenzbeamten, elektronische Geräte untersucht und eine Kopie ihrer Daten erstellt, ohne dass für diese Maßnahmen konkrete Verdachtsgründe vorliegen müssen. Geraten sensible Daten in falsche Hände, kann dies weitgehende Folgen haben und enorme Strafen mit sich ziehen. Finanzielle Schäden, Vertrauens und Imageverlust sind in den meisten Fällen nicht mehr zu verhindern.

Mit einem Arbeitsplatz aus dem Rechenzentrum sind Sie rund um den Globus gleichermaßen geschützt. Sie führen keine Daten mehr mit sich, die entwendet oder verloren gehen können. Ihre Daten befinden sich im modernsten Rechenzentrum Oberösterreichs, sicher verwahrt und unterliegen den nationalen österreichischen sowie EU Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus bieten wir Schutz vor Datenverlust durch zusätzliche Sicherungen, auch wenn Sie z.B. versehentlich Daten gelöscht haben, und mindern dadurch das Risiko – gegen Null.

Datensicherheitsmaßnahmen & Datenschutz für Verarbeitungsvereinbarungen

Mit diesem Dokument erhalten Sie wichtige Informationen zur Rechtmäßigkeit und Konformität der Datenverarbeitung bei gültigen Serviceverträgen.
(Dient zur Aufnahme in das Verfahrensverzeichnis)

  • Unser Rechenzentrum verfügt über einen PUE (Power Usage Effectiveness) Wert von 1,25

  • Höchste Ausfallsicherheit durch 100 % Redundanz (Glasfaseranbindung, Klimatisierung, Energie)

  • Green-IT durch effiziente Nutzung des Energiebedarfs (Brunnenwasser-Kühlungsanlage und Photovoltaik-Fassade)

  • Anbindung an nationale und internationale Carrier

  • Modernste Zutrittskontrolle mit Videoüberwachung und Umgebungsüberwachungssystemen

  • Brandmeldeanlage mit Brandfrühesterkennung

  • Unlimitierte Computing Ressourcen zum unschlagbaren Preis

  • Weltweite Verfügbarkeit

  • Fixe Bandbreite ohne Aufpreis

  • Fixe Pauschale ohne zusätzliches Nutzungsentgelt

  • Service Level Agreements

Warum Datenschutz und erhöhte Sicherheit?

Spätestens nach dem Scheitern von Safe Harbour ist das Verständnis zur grundsätzlichen Rechtssicherheit ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Firmendaten auf Dropbox, iDrive oder ähnlichen Portalen sind ein wahrer Datenschutz Albtraum. Ihre Daten liegen im Klartext auf einem dieser Server unter US Recht, und dortige nationale Behörden, können auf diese zugreifen, teilweise, ohne den Betreiber (geschweige denn Sie selbst) darüber zu informieren! Auch nach der neuen Vereinbarung EU-US Privacy Shield bleibt das Abkommen nicht verpflichtend.

Datenschutzgrundverordnung

Mit der im Jahr 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung(EU-DSGVO) sind Sie verpflichtet, personenbezogene Daten entsprechend zu schützen. Dazu gelten folgende Regeln.

  1. Verhindern, dass das falsche Ereignis eintritt

  2. Verstehen, wie das falsche Ereignis eintrat

  3. Das falsche Ereignis so schnell wie möglich korrigieren

  4. Nachweisen, dass das falsche Ereignis korrigiert wurde.

Darüber hinaus machen auch Gesetze und Richtlinien das Risikomanagement für kleine Unternehmen unverzichtbar. So das IRÄG (Insolvenzrechtsänderungsgesetz) welches die Geschäftsführung verpflichtet, alle Risiken, die bedrohlich für ein Unternehmen werden könnten, transparent zu machen. Oder Basel lII, Sarbanes-Oxley, IFRS, usw., die dazu geführt haben, dass Risikomanagement als SoftFact in das Kreditrating von Banken, also Ihre Bonität, Einzug gehalten hat. Zusätzlich führt eine schlechte Risikobewertung durch Ihre Versicherung, zu deutlich höheren Versicherungsprämien.

DSGVO (EU-GDPR) Konform?!

Keine Sorgen vor der Umsetzung! Wir stellen alle nötigen Formulare, Software und Prozesse für Sie bereit. Führen Sie mit unserer Prüfliste – gewissenhaft in die Thematik ein und begleiten Sie auf Wunsch in die Planung, Umsetzung und den wiederkehrenden Maßnahmen. Sollte sich in der Erhebungsphase, die Bestimmung eines externen Datenschutzbeauftragten als Notwendigkeit erweisen, stellen wir diese Möglichkeit selbstverständlich gerne in Aussicht. Dazu bieten wir kostenlose Informations- und Beratungsgespräche, bestimmen mit Ihnen den möglichen Aufwand und Leistungsumfang, bilden Ihr Bewusstsein zum Management, schulen Ihre Mitarbeiter und halten gezielte Workshops – zur Umsetzung aller Rechte & Pflichten ab.

Rechtssicherheit

Neben den Umsetzungsmaßnahmen zur DS-GVO (EU-GDPR) Konformität und dem IT-Grundschutz (ISO27001) gilt es auch Zivilprozessrechtliche Aspekte zu bedenken. Sollten Sie System und Datenhaltung in einem ausländischen (z.B. US) Ökosystem betreiben, stehen nach einem Ausfall, Datenverlust oder Datenleck, die Chancen auf Entschädigung oder Wiederherstellung in einer Zivilklage, eher gering. Diese müssen am Standort des Betreibers eingebracht werden und unterliegen den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Staates. Die Aufwände und Kosten für solche Verfahren, können sich dabei schnell ins unermessliche steigern.

Bedienen Sie sich an nationalen oder Ressourcen aus der EU, behalten Sie ihre Rechtssicherheit und verringern Ihre Risiken, vermeiden unabsehbare Ausfallkosten und behalten die volle Bonität!

Einsicht und Kopie Ihrer Daten

Ein wichtiges Detail der drakonischen Maßnahmen zur Durchsuchung von Reisenden in die USA ist von einem US-Gericht bestätigt worden. Grenzbeamte dürfen elektronische Geräte untersuchen und eine Kopie ihrer Daten anlegen, ohne dass für diese Maßnahmen konkrete Verdachtsgründe vorliegen müssen.

Verbot elektronischer Geräte

Geschäftsleute, die auf dem Weg in die USA oder nach Großbritannien sind, werden Ihre Flugstunden erst einmal nicht mehr damit verbringen können, am Computer zu arbeiten, denn diese sind nun verboten. Die neue Regulierung gilt vorerst für Verbindungen von Flughäfen im Nahen Osten und Nordafrika, es bleibt jedoch zu Vermuten, dass Aufgrund der steigende Terror-Gefahr auch ein generelles Verbot eingeführt wird.

Leihgeräte an Board der Fluglinien

Neue Regulierungen erfordern neue Lösungen, so werden auf Flügen(Emirates) in die USA und Großbritannien neuerdings Leihgeräte(Qatar)angeboten. Jedoch mit einer wesentlichen Einschränkung:“Dem Gast wird erlaubt seine persönlichen oder Geschäfts-Daten auf einem USB Stick mitzuführen und am Leihgerät zu verwenden.“ Die Einsicht oder Kopie ihrer Daten durch den Zoll, bleibt daher weiterhin möglich.

Was USB Sticks anrichten können ist schon lange kein Geheimnis mehr und lokale Datenträger halten leider auch keine Ewigkeit. Zudem sollten sensible Daten in regelmäßigen Abständen gesichert und wenn möglich an getrennten Orten aufbewahrt werden. Den zusätzliche Aufwand und die dafür anfallende Kosten sind nicht unerheblich und lässt so manchen, die potentiellen Gefahren ignorieren. Bis zu jenem Tag, an dem alle wertvollen Daten unwiederbringlich verloren sind…und der Schmerz grenzenlos ist!

Vorsicht beim Öffnen von sensiblen Daten am Fremdgerät!

  • Das Gerät könnte möglicherweise (vom Vorgänger) mit Schadsoftware infiziert sein.

  • USB Sticks bedeuten ein sehr hohes Risiko und können bereits bei der Auslieferung infiziert sein

  • Bei aktivem Schreibcache können Daten am Gerät erhalten bleiben und die Einsicht von Unbefugten bleibt nicht ausgeschlossen

Das muss aber nicht sein – mit unseren File Services sind Sie vor Risiken geschützt und reduzieren ihre Aufwände mit überschaubaren Kosten!

WIR BIETEN MEHR…

proBeS CS Lösungen & Dienste können sich auch positiv auf Ihre Bilanzen und Versicherungsprämien, auswirken. Selbst im Katastrophenfall, ermöglichen wir Ihnen die Weiterführung ihrer Geschäftsprozesse, unabhängig vom Standort und innerhalb von 24 Stunden…

Jährliches Potential unserer Lösung zur Senkung CO² äquivalenter Emissionen

Erforderliche Reduktion CO² äquivalenter Emissionen (ab) 2019 zur Minderung des globalen Temperaturanstieges.

Erforderliche Reduktion CO² äquivalenter Emissionen im nächsten Jahrzehnt, wenn keine Reduktion erfolgt.

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